FB 03 - Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten - Justus-Liebig ...

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Abschlussarbeiten in den B.A.- und M.A.-Studiengängen

4_Abschlussarbeiten

Aktuelles zur Abgabe

Reichen Sie die Arbeit bitte als PDF per Mail ( [email protected] ) und die ausgedruckten Exemplare entweder zu den auf der Homepage angegebenen Sprechstunden persönlich ein oder schicken Sie Ihre Arbeit per Post . Die Adresse finden Sie auf unserer Homepage.

Bei der Abgabe der ausgedruckten Exemplare bitte vorab mit Ihren Gutachter/innen klären, ob ein ausgedrucktes Exemplar gewünscht ist. Wenn

-         Ja à Bachelorarbeit 3 Mal, Masterarbeit 3 Mal beim Prüfungsamt abgeben

-         Nein à Bachelorarbeit 1 Mal, Masterarbeit 1 Mal beim Prüfungsamt abgeben

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek veröffentlichen möchten, finden Sie die Infos dazu im informationsblatt im Download-Center (das Dokument heißt "Informationsblatt zur digitalen Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der Bibliothek der Goethe-Universität").

Bitte vergessen Sie nicht, die Erklärung zur Prüfungsleistung zu unterschreiben und sowohl der gedruckten als auch der digitalen Version (PDF) der Arbeit hinzuzufügen.

Ihre Studienordnung finden Sie im  Downloadbereich  Ihres Studiengangs. 

Suchen einer/s Betreuer*in

Ablauf bei der Suche nach einem Betreuer oder einer Betreuerin

1. Erste Festlegung des Themas

Sie sollten sich zunächst Gedanken darüber machen, über welches Thema Sie gerne schreiben würden. Danach fassen Sie das Thema idealerweise in einem Exposé zusammen.

2. Suche nach dem Erstgutachter/ der Erstgutachterin

Sie sollten sich ein bis zwei Semester vor dem Schreiben der Abschlussarbeit eine*n Betreuer*in/ Erstgutachter*in für die Abschlussarbeit suchen. Wenn Sie sich unsicher sind, wer für ein Thema in Frage kommt, suchen Sie gerne die Studienfachberatung auf. Achten Sie besonders auf die Hinweise zum Thema Abschlussarbeiten auf den Websites der Professuren. Dort finden Sie in der Regel auch die Infos, wie Sie am Besten für eine Abschlussarbeit anfragen. Wenn es dazu keine Infos gibt, empfehlen wir immer die Sprechstunden der potenziellen Betreuer*innen aufzusuchen. Wenn Sie per E-Mail anfragen, sollten Sie schriftlich sehr deutlich machen, was Sie bei der Abschlussarbeit genau machen wollen.

Bitte beachten Sie, dass einige Prüfer*innen ihre Prüflinge kennen möchten, Sie also eine Modulabschlussprüfung bei Ihnen abgelegt haben sollten. Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt die Informationen auf den Seiten der Professuren.

Den/die Erstgutachter*in bzw. Betreuer*in sucht man sich selbst. 

Falls Sie niemanden finden, besteht noch die Möglichkeit sich vom Prüfungsausschuss eine Betreuung zuweisen zu lassen. Wir empfehlen dieses Vorgehen aber nur im Notfall. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, schreiben Sie einen formlosen Antrag, in dem Sie um die Zuweisung einer Betreuung bitten. Der Antrag sollte das gewünschte Thema und auch die Angabe, wer Sie schon abgelehnt hat, enthalten. Der Antrag ist beim Prüfungsamt per E-Mail einzureichen. Der Prüfungsausschuss weist Ihnen dann jemanden zu.

3. ggf. Suche einer Zweitgutachterin/ eines Zweitgutachters

Den/die Zweitgutachter*in  kann man sich ebenfalls selbst suchen, wobei der/die Betreuer*in jemanden empfehlen kann. Meldet man die Abschlussarbeit ohne Zweitgutachter*in an, dann bestimmt der Prüfungsausschuss automatisch jemanden dafür. Bitte beachten Sie auch hier die spezifischen Vorgaben bzgl. Ihres Studiengangs und Ihrer Studienordnung.

4. Endgültige Festlegung des Themas in Absprache mit dem*der Betreuer*in

Gemeinsam mit der betreuenden Person (Erstgutachter*in) legen Sie dann das finale Thema fest.

5. Anmeldung der Abschlussarbeit

Final melden Sie dann die Abschlussarbeit beim Prüfungsamt an. Die Formalia dazu werden weiter unten erklärt.

Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen?

Im Folgenden finden Sie Angaben dazu, welche Personengruppen berechtigt sind, Abschlussarbeiten zu betreuen. Bitte beachten Sie, dass es hierbei Unterschiede zwischen den einzelnen Studiengängen und Studienordnungen gibt. Beachten Sie also besonders die bei Ihrem Studiengang und Ihrer Studienordnung aufgeführten allgemeinen Erläuterungen, wer eine Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheiten können Sie auch beim Prüfungsamt nachfragen. 

Hier finden Sie nun alle wesentlichen Informationen darüber, welche Personengruppen berechtigt sind, eine Abschlussarbeit als Erstgutachter*in oder Zweitgutachter*in zu betreuen:

  • BA Politikwissenschaft (Studienordnung 2014)
  • BA Politikwissenschaft (Studienordnung 2022)
  • BA Soziologie (Studienordnung 2015)
  • BA Soziologie (Studienordnung 2022)
  • MA Internationale Studien Friedens- und Konfliktforschung (Studienordnung 2014 und 2022)
  • MA Politikwissenschaft (Studienordnung 2014)
  • MA Politikwissenschaft (Studienordnung 2022)
  • MA Politische Theorie (Studienordnung 2014 und 2022)
  • MA Soziologie (Studienordnung 2015)
  • MA Soziologie (Studienordnung 2022)
  • MA Wirtschaftssoziologie (Studienordnung 2019)
  • MA Comparative Democracy (Studienordnung 2022)

Tipps für die Erstellung von Abschlussarbeiten

Hilfreiche Tipps zur Erstellung von Abschlussarbeiten finden Sie im  Downloadbereich  Ihres Studiengangs. 

Anmeldung der Abschlussarbeiten

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit. Sie können die Arbeit jederzeit mit dem Anmeldeformular  beim Prüfungsamt anmelden. Das Anmeldeformular können Sie jederzeit in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt einwerfen oder per E-Mail an das Prüfungsamt schicken, eine persönliche Vorsprache in der Sprechstunde ist nicht erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass es vollständig ausgefüllt ist.

Das Formular finden Sie im  Downloadbereich  Ihres Studiengangs. 

Nach Abgabe/Einreichung des Anmeldeformulars erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Prüfungsamtes, auf dem auch das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt wird.

Für die Anmeldung zur Abschlussarbeit müssen folgende Module abgeschlossen bzw. CP erbracht worden sein:

Rückgabe des Themas, Sprache, Gruppenarbeit

Das gestellte Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Das neu gestellte Thema muss sich inhaltlich von dem zurückgegebenen Thema unterscheiden.

Die Abschlussarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Im Einvernehmen mit den Prüfenden bzw. mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist die Abfassung in englischer Sprache zulässig.

Die Abschlussarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen und anderen objektiven Kriterien, die eine deutliche Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Bearbeitungsfristen und -umfang

Die Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften abzuliefern. Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.

Die Bearbeitungszeit beträgt:

Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die/der Studierende nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung der/des Studierenden beziehungsweise eines von ihr/ihm zu versorgenden Kindes), nicht eingehalten werden, so verlängert die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit gemäß der jeweiligen Studienordnung (s. oben). Die/der Studierende muss dies vor dem ersten Ablieferungstermin im Prüfungsamt formlos beantragen.

Die Arbeit kann frühestens nach 50% der Bearbeitungszeit eingereicht werden.

Formale anforderungen.

  • Abgabe der Arbeit in 3-facher , gebundener Ausführung.
  • Die Erklärung zur Prüfungsleistung muss eingebunden werden (Diese finden Sie im  Downloadbereich  Ihres Studiengangs).
  • Über weitere Formalitäten können Sie mit Ihrem/r Betreuer*in sprechen
  • Die Erklärung zur Prüfungsleistung muss eingebunden werden (Diese finden Sie im  Downloadbereich  Ihres Studiengangs).

Die Regelzeit für die Begutachtung durch beide Gutachter*innen zusammen beträgt 6 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit. Die/der Zweitgutachter*in kann sich bei Übereinstimmung der Bewertung auf eine Mitzeichnung des Gutachtens der/des Erstgutachter*in beschränken.

Mündliche Abschlussprüfung

Die bestandene Abschlussarbeit ist im Rahmen einer mündlichen Prüfung vorzustellen. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist der Inhalt der Abschlussarbeit sowie Fragen und/oder Aufgabenstellungen im Kontext des für die Abschlussarbeit gewählten Themas. Die Prüfung dauert 30 Minuten. Anwesend sind die*der Betreuer*in und ein*e Beisitzer*in.

Im Regelfall vereinbart die*der Studierende mit der*dem Betreuer*in und einer*einem Beisitzer*in den Termin für die mündliche Prüfung, wobei es dafür keine festen Zeiträume gibt.

Die Organisation des Beisitzes erfolgt in Rücksprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer.

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